Es hat sich viel getan, seitdem die letzten Bälle auf dem Tennisplatz des TC Raika Söldens gespielt wurden. Es wurden Beitragszahlungsordnung und Platzordnung verfasst, um etwas mehr Recht und Ordnung in unseren Verein zu bringen. Bitte entnehmt die Änderungen aus dem Folgenden.
BEITRAGSZAHLUNGSORDNUNG
für die Saison 2026
- Z W E C K
Die Beitragszahlungsordnung dient zur näheren Definition der Pflichten der einzelnen Mitglieder nach § 7 der Statuten in Bezug auf die jährliche Beitragsleistung. Weiters wird damit dem Vorstand die Finanzplanung erleichtert und eine Gleichberechtigung aller Mitglieder gesichert.
- B E I T R A G S H Ö H E
Diese wird jeweils vor Beginn der Spielsaison mittels Aushang allen Mitgliedern mitgeteilt. Derzeit folgende Beiträge vorgeschrieben.
Beiträge 2026:
| Jahresbeitrag Erwachsene (ab 2006) | € 210,00 |
| Jahresbeitrag Jugendliche (2007-2010) | € 105,00 |
| Jahresbeitrag Kinder (Volksschule bis 2011) | € 40,00 |
| Kindergartenkinder | frei |
| Passive Mitglieder | € 50,00 |
| Schnupperkarte (6 Stunden) | € 42,00 |
| Zweitmitgliedschaft Erwachsene* | € 130,00 |
| Zweitmitgliedschaft Jugendliche* | € 65,00 |
| Gästekarte (½ Platz) | |
| 7 bis 17 Uhr | € 8,00 |
| 17 bis 21 Uhr | € 9,00 |
| Miete Garderobekästchen | € 40,00 |
*nachweisliche Einzahlung Stammverein, kein Familienrabatt bei Zweitmitgliedschaft
- B E I T R A G S Z A H L U N G
| 3.1. | Die Spielberechtigung erhält man unmittelbar nach Einzahlung des Mitgliedsbeitrages. Spielen ohne Einzahlung des Beitrages stellt eine grobe Verletzung der Mitgliedspflicht nach § 7 der Vereinsstatuten dar. |
| 3.2. | Bei Spielverhinderung durch unvorhersehbare Umstände (z.B. Krankheit, Übersiedlung, Unfall, etc.) während der Spielsaison kann nach schriftlichem Antrag vom Vorstand eine teilweise Rückvergütung beschlossen werden. |
Der Vorstand
Sölden, 25. Oktober 2025
PLATZORDNUNG DES TC RAIKA SÖLDEN
für die Saison 2026
- ZWECK
Die Platzordnung soll einen geordneten Spielbetrieb und eine gerechte Aufteilung der zur Verfügung stehenden Spielzeiten auf alle Spielberechtigten garantieren.
- ALLGEMEINES
2.1. Saisonbeginn und Saisonende werden vom Vorstand festgelegt.
2.2. Spielzeiten: Täglich ab 7 Uhr, abends solange die Lichtverhältnisse ein Spielen zulassen.
2.3. Spieldauer: Einheit ist eine volle Stunde, einschließlich des Abziehens des Platzes nach Spielende. Bei Trockenheit sollen am Ende der Stunde die Plätze gespritzt werden.
2.4. Spielberechtigt sind Mitglieder und Gäste, die über das elektronische Reservierungssystem einen Platz reserviert oder bei der/dem Platzwart:in angerufen haben.
2.5. Der Vorstand und der Platzwart sind berechtigt, Plätze für Veranstaltungen, Turniere, Meisterschaftsspiele, Trainingseinheiten, Trainer und Wartung (aufgrund von Witterungsverhältnissen) zu sperren. Diese Sperren werden über das elektronische Reservierungssystem entsprechend angezeigt.
2.6. VORMERKUNG DER SPIELZEITEN:
2.6.1. Sämtliche Plätze können nur nach vorangegangener Platzreservierung bespielt werden. Zu diesem Zweck werden alle Mitglieder nach Bezahlung des vorgeschriebenen Beitrages für die laufende Saison über das elektronische Reservierungssystem freigeschaltet. Sie müssen sich danach registrieren und ein Passwort festlegen.
2.6.2. Jedes Mitglied hat das Recht, Plätze vorzureservieren, wobei für eine Einzelstunde jeweils zwei Namen, für eine Doppelstunde vier Namen einzutragen sind. Sollten reservierte Einheiten nicht benötigt werden, sind diese unbedingt zu stornieren.
- SONDERBESTIMMUNGEN
3.1. Kinder und Jugendliche:
3.1.1. Als Kind gilt jedes Mitglied von Beginn der Volksschule bis zu (inklusive) dem Jahr, in dem es 15 wird.
3.1.2. Als Jugendliche gilt jedes Mitglied bis zu (inklusive) dem Jahr, in dem es 19 wird.
3.2. Familienkarte:
3.2.1. Mitglieder bekommen -25% Ermäßigung auf den Jahresbeitrag einer jeden weiteren Person der Familie. Beispielsweise zahlt eine Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern einen Betrag von € 427,50. Es muss jedoch immer eine erwachsene Person dabei sein.
3.3. Passive Mitglieder:
3.3.1. Passive Mitglieder können an Veranstaltungen des Vereins teilnehmen, profitieren jedoch nicht von den ermäßigten Hallenkosten und bekommen auch keine Ermäßigung auf Gästekarten.
3.4. Gäste:
3.4.1. Auch Gäste können Tagesreservierungen vornehmen. Wenn sie dies elektronisch tun wollen, müssen sie die Platzgebühr gleichzeitig elektronisch mit einer Kreditkarte bezahlen. Wenn sie bei der/dem Platzwart:in reservieren, ist der Betrag vor Spielbeginn bei dieser/diesem zu bezahlen. Eine kostenlose Stornierung ist bis zu 12 Stunden vorher möglich.
3.5. Trainer:
3.5.1. Der/die Trainer/in übernimmt die Reservierung.
3.6. Training:
3.6.1. Die Plätze für das Mannschaftstraining werden über das elektronische Reservierungssystem vorreserviert.
3.7. Sanktionen:
3.7.1. Spielberechtigte, die trotz Ermahnung gegen die Platzordnung verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen, die vom Vorstand beschlossen werden.
3.8. Ermäßigungen Tennishalle
3.8.1. Mitglieder und Zweitmitglieder des TC Raika Sölden bekommen einen ermäßigten Tarif in der Tennishalle der Freizeit Arena.
3.9. Stornierungen
3.9.1. Eine kostenlose Stornierung ist bis zu 12 Stunden vor dem Termin möglich. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben.
3.9.2. Bei einer Verspätung von mehr als 10 Minuten verfällt die Reservierung.
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
4.1. Das Betreten der Plätze ist nur mit Sandplatzschuhen und Sportbekleidung gestattet.
4.2. Die Benutzung der Nassräume ist nur mit Badeschuhen oder barfuß gestattet.
4.3. Die Einhaltung der Platzordnung wird vom Vorstand und vom Platzwart beaufsichtigt.
4.4 Wir ersuchen alle Mitglieder, in ihrem eigenen Interesse und zur Abwicklung eines ungestörten, reibungslosen Spielbetriebes, die Platzordnung zu beachten und die Verantwortlichen bei deren Überwachung zu unterstützen.
Der Vorstand
Sölden, 25. Oktober 2025